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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lindemann Solutions NRW · Tobias Lindemann · Stand April 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lindemann Solutions NRW · Tobias Lindemann, Rathelbecker Weg 14, 40699 Erkrath (im Folgenden „Anbieter") und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") über Leistungen aus den Bereichen Prüfdienstleistungen („Mess- und Prüfdienst Erkrath") sowie IT-Services (App-Entwicklung sowie Webseitenentwicklung und -pflege).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote und Leistungsbeschreibungen des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Anfragen über das Kontaktformular dieser Website stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(3) Der Anbieter behält sich vor, Anfragen und Aufträge im Einzelfall nicht anzunehmen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Allgemeine Beschreibungen auf der Website oder in Werbematerialien stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Beschaffenheitsmerkmale dar.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform und können zu Anpassungen der Vergütung und der Termine führen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reise- und Nebenkosten (z. B. Anfahrt, Verbrauchsmaterial, Drittkosten wie App-Store-Gebühren, Domain- oder SSL-Kosten) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längerlaufenden Projekten ist der Anbieter berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge und Räumlichkeiten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt eine fachlich und entscheidungsbefugte Ansprechperson, die während der Vertragslaufzeit für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht.

(3) Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters und können zu Anpassungen der vereinbarten Termine sowie zu Mehrkosten führen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung verbindlicher Termine setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(3) Bei Verzögerungen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Erkrankung, Streik, Lieferengpässe bei Drittanbietern), verlängern sich vereinbarte Termine angemessen.

§ 7 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Bei werkvertraglichen Leistungen (insbesondere App- und Webseitenentwicklung) ist der Kunde verpflichtet, die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zu prüfen und abzunehmen.

(2) Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch eine begründete Ablehnung wegen wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Hierauf wird der Anbieter den Kunden bei Bereitstellung der Leistung gesondert hinweisen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Beseitigung solcher Mängel bleibt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geschuldet.

§ 8 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1) An vom Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werkleistungen (insbesondere Software, Quellcode, Webseiten, Designs, Konzepte) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Anbieter (Eigentumsvorbehalt). Eine Nutzung der Leistungen vor vollständiger Zahlung ist nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Anbieter zulässig.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserbringung eingesetzte allgemeine Programmbausteine, Bibliotheken, Module und Methoden auch für andere Projekte zu verwenden. Hiervon ausgenommen sind kundenspezifische Inhalte und Konzepte.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, erbrachte Leistungen nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz im eigenen Online-Auftritt sowie in Werbematerialien zu verwenden.

§ 9 Mängel und Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Der Anbieter leistet im Rahmen der Gewährleistung Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Mängel sind in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung der Symptome zu rügen. Unternehmer haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Anbieter im Rahmen einer gegebenenfalls übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig angemessene Sicherungen seiner Daten und Systeme vorzunehmen.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke außerhalb des Vertrags zu nutzen.

(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu. Über dieses Recht wird der Verbraucher bei Vertragsschluss gesondert in Textform belehrt. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sofern die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde und der Verbraucher in Kenntnis des Verlusts des Widerrufsrechts der Ausführung zugestimmt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.


§ 14 Besondere Bestimmungen für Prüfdienstleistungen

(1) Die Prüfungen erfolgen nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Normen (z. B. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701/0702, DGUV-I 208-016) sowie nach den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Prüfung.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die zu prüfenden Anlagen, Geräte und Steighilfen während der vereinbarten Prüfzeiten zugänglich, ordnungsgemäß freigeschaltet bzw. spannungsfrei (soweit für die Prüfung erforderlich) und vollständig vorhanden sind. Erforderliche Schalt- und Sicherheitsmaßnahmen sind vom Kunden in Abstimmung mit dem Anbieter zu veranlassen.

(3) Die Prüfprotokolle dokumentieren den Zustand der geprüften Anlagen, Geräte oder Steighilfen ausschließlich zum Zeitpunkt der Prüfung. Eine Aussage über den künftigen Zustand oder die Sicherheit bei nachträglicher Veränderung ist damit nicht verbunden.

(4) Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (z. B. nach DGUV Vorschrift 3, ArbSchG, BetrSichV) verbleibt beim Kunden bzw. beim Betreiber der Anlagen.

(5) Festgestellte Mängel werden im Prüfprotokoll ausgewiesen. Die Beseitigung obliegt dem Kunden, sofern keine gesonderte Beauftragung erfolgt.

§ 15 Besondere Bestimmungen für App-Entwicklung

(1) Die App-Entwicklung erfolgt auf Grundlage einer mit dem Kunden abgestimmten Spezifikation oder eines Lastenhefts. Funktionen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.

(2) Sofern die Veröffentlichung in App Store und/oder Google Play vereinbart ist, ist der Kunde für die Bereitstellung der erforderlichen Entwickler-Konten, Zugangsdaten, Markeneinträge sowie aller inhaltlichen Materialien (Texte, Bilder, Logos, Beschreibungen, Datenschutzerklärung der App) verantwortlich. Etwaige Gebühren der Plattformbetreiber trägt der Kunde.

(3) Eine Garantie für die Aufnahme der App in App Store oder Google Play kann der Anbieter nicht übernehmen, da die Aufnahme im Ermessen der jeweiligen Plattformbetreiber liegt.

(4) Die Lauffähigkeit der App wird für die zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuellen Versionen der vereinbarten Betriebssysteme zugesichert. Die Anpassung an später erscheinende neue Betriebssystemversionen ist nicht Bestandteil des Vertrages und kann gesondert beauftragt werden.

(5) Der Kunde versichert, dass alle von ihm dem Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind. Für die vom Kunden beigestellten Inhalte trägt der Kunde die alleinige Verantwortung; er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 16 Besondere Bestimmungen für Webseitenentwicklung und -pflege

(1) Die Erstellung einer Webseite umfasst die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung gemäß Auftragsbestätigung. Hosting, Domain-Registrierung, SSL-Zertifikate sowie Drittdienste (z. B. Mail-Postfächer) sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Inhaber von Domain und Hosting-Vertrag ist regelmäßig der Kunde. Verträge mit Hostern oder Registraren werden, sofern nichts anderes vereinbart, unmittelbar zwischen Kunde und Drittanbieter geschlossen.

(3) Eine Pflege- und Wartungsleistung kann wahlweise als monatlicher Pauschalvertrag oder bedarfsweise (Abrechnung nach Aufwand) abgeschlossen werden. Der genaue Leistungsumfang sowie die Reaktionszeiten werden individuell schriftlich vereinbart.

(4) Pauschal abgeschlossene Pflegeverträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Der Kunde versichert, dass alle von ihm dem Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos) frei von Rechten Dritter sind. Für die vom Kunden beigestellten Inhalte trägt der Kunde die alleinige Verantwortung; er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.


§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird.

(2) Erfüllungsort ist Erkrath. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters bzw. der für diesen zuständige Gerichtsbezirk. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.


Stand: April 2026. Diese AGB werden bei Bedarf aktualisiert. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

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