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Lindemann Solutions NRW

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — LS Zeiterfassung

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Stand: 01. Juni 2026

Zwischen

 
 
  (PLZ, Ort)
– nachfolgend „Verantwortlicher" oder „Auftraggeber" –

und

Lindemann Solutions NRW · Tobias Lindemann
Rathelbecker Weg 14
40699 Erkrath
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter" oder „Auftragnehmer" –

§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Software-as-a-Service-Lösung „LS Zeiterfassung" zur Verfügung. Im Rahmen der Nutzung dieser Lösung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten von Mitarbeitenden und ggf. weiteren betroffenen Personen des Auftraggebers im Auftrag und nach dessen Weisung.

Der Vertrag beginnt mit Aktivierung des Nutzungsvertrags und endet mit dessen Beendigung. Eine Kündigung oder Beendigung dieses AVV ohne Beendigung des Nutzungsvertrags ist nicht möglich.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung sind insbesondere:

  • Erfassung und Verwaltung von Arbeits-, Pausen- und Fahrzeiten
  • Verwaltung von Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsanträgen
  • Optional: Erfassung des Standorts beim Ein-/Ausstempeln
  • Stammdatenpflege der Mitarbeitenden (Name, E-Mail, Rolle, etc.)
  • Auswertung der Arbeitszeiten und Erstellung von Berichten / Exporten
  • Authentifizierung und Autorisierung der Nutzer:innen
  • Sicherung des Datenbestands (Backups)

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungs­pflichten des Auftraggebers (insb. ArbZG, MiLoG, AO, HGB) sowie die interne Organisation seiner Personalprozesse.

§ 3 Art der personenbezogenen Daten

  • Stammdaten (Vor-/Nachname, E-Mail, Rolle, Abteilung, Soll-Arbeitszeit, Urlaubsanspruch)
  • Zeitdaten (Stempel-Events, Pausen, Notizen, Bearbeitungs-Historie)
  • Abwesenheitsdaten (Urlaub, Krankheit, Sonderurlaub, ggf. Belege)
  • Authentifizierungsdaten (Passwort-Hashes, 2FA-Secrets, Refresh-Tokens)
  • Optional: Standortdaten (Längen-/Breitengrad zum Stempelzeitpunkt) — nur bei aktivierter Funktion und entsprechender Konfiguration durch den Auftraggeber
  • Technische Daten (IP-Adresse, Zeitstempel, Endpunkt) im Rahmen der Logs

§ 4 Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeitende des Auftraggebers
  • Optional: Geschäftsführung, HR-Personal, Teamleitungen, Administrator:innen

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Dieser Vertrag und der zugrundeliegende Nutzungsvertrag gelten als solche Weisung.

(2) Der Auftragnehmer setzt die in Anlage 1 (technisch-organisatorische Maßnahmen) beschriebenen Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO um und aktualisiert sie regelmäßig.

(3) Sämtliche Personen, die mit den Daten des Auftraggebers in Berührung kommen, werden zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO).

(4) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgen­abschätzungen (Art. 35 DSGVO) — auf Anfrage und mit angemessener Vorlaufzeit.

(5) Datenschutzverletzungen werden dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, unter Angabe aller bekannten Details mitgeteilt (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).

(6) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung alle für den Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung des Vertrags folgende Unterauftrags­verarbeiter ein:

Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen
Zweck: Betrieb des Anwendungsservers (Hosting der Software-Infrastruktur und Datenbank) sowie Bereitstellung des verschlüsselten Backup-Speichers (Storage Box / Backup-Volume in einem zweiten Rechenzentrum)
Standort: Deutschland (primär Rechenzentrum Nürnberg, Backup-Speicher in einem zweiten deutschen Rechenzentrum)
Zertifizierung: DIN ISO/IEC 27001:2022 für sämtliche genutzten Rechenzentren

STRATO AG, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin
Zweck: Versand systemgenerierter E-Mails (z. B. Login-Daten, Passwort-Zurücksetzung, Benachrichtigungen) über den SMTP-Server der STRATO AG
Standort: Deutschland

Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA
Zweck: Zustellung von Push-Benachrichtigungen an iOS-Endgeräte über den Apple Push Notification Service (APNs)
Übertragene Daten: Geräte-Token (pseudonyme Push-Adresse des Endgeräts) sowie Push-Payload (kurzer Benachrichtigungstext, z. B. „Genehmigungsantrag eingegangen"). Sensible Inhalte werden im Payload nicht übertragen.
Standort: EU-Rechenzentren von Apple sowie USA
Rechtsgrundlage Drittlandtransfer: Apple Inc. ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert; Übermittlungen erfolgen auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO).

Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Zweck: Zustellung von Push-Benachrichtigungen an Android-Endgeräte über Firebase Cloud Messaging (FCM)
Übertragene Daten: Geräte-Token (pseudonyme Push-Adresse des Endgeräts) sowie Push-Payload (kurzer Benachrichtigungstext). Sensible Inhalte werden im Payload nicht übertragen.
Standort: EU-Rechenzentren von Google sowie USA
Rechtsgrundlage Drittlandtransfer: Google LLC ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert; Übermittlungen erfolgen auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO).

Der Auftraggeber stimmt der oben genannten Einbindung von Unterauftrags­verarbeitern zu. Vor Einbindung weiterer Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig (mind. 30 Tage Vorlauf) per E-Mail. Der Auftraggeber kann der Einbindung widersprechen; in diesem Fall hat der Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Abgrenzung zur App-Distribution: Apple Inc. und Google LLC werden in diesem Vertragsverhältnis in zwei unterschiedlichen Funktionen eingesetzt:

  • Als Push-Provider (APNs bzw. FCM) sind sie Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses Vertrags — siehe vorstehende Karten.
  • Als App-Store-Betreiber (Bereitstellung der mobilen App über den Apple App Store bzw. Google Play) sind sie keine Auftragsverarbeiter. Apple und Google verarbeiten im Rahmen des Download-Prozesses ausschließlich Geräte- und Account-Daten der Endnutzer:innen in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und erhalten dabei keinen Zugriff auf die im Rahmen dieses Vertrags verarbeiteten Daten des Auftraggebers.

§ 7 Drittlandtransfers

(1) Die im Auftrag verarbeiteten Stammdaten, Anwendungsdaten und Backups werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet und gespeichert (siehe § 6 — Hetzner Online GmbH, STRATO AG). Eine Übermittlung dieser Daten in Drittländer findet nicht statt.

(2) Im Rahmen der Zustellung von Push-Benachrichtigungen an mobile Endgeräte werden technisch begrenzte Daten — Geräte-Token (pseudonyme Push-Adresse) sowie ein knapper Benachrichtigungs-Payload — an die in § 6 genannten Push-Provider (Apple Inc., Google LLC) übermittelt. Beide Anbieter betreiben Rechenzentren in der EU sowie in den USA. Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Europäischen Kommission vom 10.07.2023, Art. 45 DSGVO); Apple Inc. und Google LLC sind unter dem DPF zertifiziert.

(3) Zur Datenminimierung werden Push-Payloads auf das technisch notwendige Maß beschränkt; sensible Klardaten (z. B. Anwesenheits- oder Adressdaten, Inhalte von Genehmigungsanträgen) werden nicht im Payload übermittelt, sondern erst nach Authentifizierung des Nutzers in der App abgerufen. Push-Benachrichtigungen können von den Endnutzer:innen jederzeit in den Geräteeinstellungen deaktiviert werden.

§ 8 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen.

(2) Weisungen werden in Textform (E-Mail an info@lsnrw.de) erteilt.

(3) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags durch angemessene Maßnahmen zu kontrollieren. Die physische Serverinfrastruktur wird in zertifizierten Rechenzentren der Hetzner Online GmbH (Deutschland) betrieben, die nach DIN ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert sind. Vor-Ort-Besichtigungen der Rechenzentren durch einzelne Auftraggeber sind aus Sicherheitsgründen seitens Hetzner nicht möglich; die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen am Standort wird durch die ISO-Zertifizierung sowie regelmäßige externe Audits nachgewiesen. Die entsprechenden Zertifikate und Prüfberichte werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Auf Anforderung des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer ergänzend bereit:

  • schriftliche Auskunft zu konkreten Fragen rund um die Datenverarbeitung,
  • aktuelle TOM-Dokumentation und ausgewählte Konfigurations-Auszüge der von uns betriebenen Anwendungsschicht,
  • aktuelle ISO-/Zertifizierungs-Nachweise der eingesetzten Subunternehmer (insbesondere Hetzner),
  • auf Wunsch: Video-Konferenz mit Live-Demonstration relevanter Systeme.

Anfragen erfolgen in Textform an info@lsnrw.de; Antwortfrist 14 Tage.

§ 9 Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden sämtliche personenbezogene Daten des Auftraggebers innerhalb von 90 Tagen aus der Produktiv-Datenbank gelöscht — sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch kann zuvor ein vollständiger Datenexport (CSV / JSON) bereitgestellt werden. Die Verantwortung für die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO) liegt beim Auftraggeber; dieser hat vor Vertragsende einen geeigneten Export anzufordern bzw. herunterzuladen.

Bereits erstellte verschlüsselte Backups werden im Rahmen der rollierenden 90-Tage-Retention automatisch überschrieben. Die hierfür eingesetzten Verschlüsselungs-Schlüssel bleiben unter alleiniger Kontrolle des Auftragnehmers; der Hosting-Anbieter (Hetzner Online GmbH) sowie sonstige Dritte haben keinen Zugriff auf die Klardaten.

§ 10 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien haftet jede Partei für die Schäden, die sie durch eine ihr zuzurechnende Pflichtverletzung verursacht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand — soweit zulässig — ist der Sitz des Auftragnehmers.


Anlage 1: Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Zutrittskontrolle: Betrieb der Server in zertifizierten Rechenzentren der Hetzner Online GmbH (Standort Nürnberg, Deutschland) — DIN ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert, rund um die Uhr bewachte Einlasskontrolle, Videoüberwachung, protokollierter Zutritt nur für autorisiertes Personal
  • Zugangskontrolle: Persönliche Passwörter, optional 2FA / WebAuthn
  • Zugriffskontrolle: Rollenbasiertes Berechtigungssystem (RBAC)
  • Trennungskontrolle: Multi-Tenant-Architektur mit physisch getrennten Datenbanken pro Kunde
  • Pseudonymisierung: Passwörter ausschließlich als bcrypt-Hash

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Übertragungskontrolle: TLS 1.2+ für sämtliche Verbindungen (App ↔ Server, Backup-Upload)
  • Eingabekontrolle: Vollständiges Audit-Log über administrative Aktionen

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Verfügbarkeit: Betrieb in Hetzner-Rechenzentren mit redundanter Stromversorgung (USV + Notstromaggregat), redundanter Netzanbindung und klimatisierter Serverumgebung gemäß DIN ISO/IEC 27001:2022
  • Backups: Tägliche, asymmetrisch verschlüsselte Sicherungen (age / X25519)
  • Backup-Standorte: Verschlüsselter Speicher (Hetzner Storage Box / Backup-Volume) in einem zweiten deutschen Hetzner-Rechenzentrum, geografisch getrennt vom primären Anwendungsserver
  • Retention: 90 Tage rollierend

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

  • Datenschutz-Management: Jährliche Überprüfung der TOMs
  • Incident-Response: Dokumentierter Prozess für Datenschutzverletzungen
  • Auftragskontrolle: Schriftliche Weisungen, dokumentiert via E-Mail

Ort, Datum:
 

 

Für den Auftraggeber
(rechtsverbindliche Unterschrift)

Ort, Datum:
Erkrath,  

 

Tobias Lindemann
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